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10 News gefunden


"Graz (21. Mai 2019).- Die Notariatskammer mit ihren Kooperationspartnern Ärztekammer, Wirtschaftskammer, Medizinische Universität Graz und Land Steiermark lud heute (21.5.2019) Vormittag zu einer hochkarätigen Enquete „Leben braucht Klarheit" in die Räumlichkeiten der Aula der Alten Universität ein. Die Schwerpunkte der Tagung drehten sich um die wichtigsten Lebens- und Vorsorgethemen, die in einem Menschenleben früher oder später einmal notwendig werden: Von der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht bis hin zum Testament. [...]"

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Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 21. Mai 2019

"[...] (LK) Vor kurzem trat die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes in Kraft. Sie brachte wesentliche Neuerungen [...]

- Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre.
- Bei Erneuerung genügt ein ärztliches Gespräch, ein Jurist nicht mehr zwingend notwendig.
- Schaffung der Möglichkeit der Abspeicherung im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA – voraussichtlich im Jahr 2020) [...]"

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Quelle: Newsletter des Landes Salzburg 01. März 2019

"Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2015. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 25.5.2016 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2015 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2015 541 Personen Gebrauch gemacht. [...]"

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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 25.05.2016

"Rat und Hilfe für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Begleiter
Einfühlsame Beschreibung der verschiedenen Phasen einer lebensbedrohlichen Erkrankung anhand von lebensnahen Fallbeispielen und den damit verbundenen Fragen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Patientenwille, Therapiereduktion und „Sterbehilfe“

Alles Wesentliche zur Behandlung von Beschwerden, wie Schmerz, Angst, Depression u.a. inklusive alternativer Methoden

Informationen zu ambulanten und stationären Palliativeinrichtungen bzw. Hospizdiensten
Von einem ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der Palliativversorgung mit zahlreichen Tipps aus der langjährigen Berufspraxis [...]"

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Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 03.12.2014

"Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2012. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 27.6.2013 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2012 von den Wienerinnen und Wienern als wesentlicher Teil des Angebotes der Stadt Wien gesehen wurde. Der WPPA wird durch die Bevölkerung große Akzeptanz und Vertrauen entgegengebracht.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2012 447 Personen Gebrauch gemacht. Damit stieg die Zahl um mehr als 25 Prozent gegenüber 2011 an. Im Berichtsjahr 2012 gab es insgesamt 11.775 Kontakte, davon 1.890 schriftliche Eingaben, 1.621 persönliche Vorsprachen und 8.264 telefonische Anfragen. Von diesen Anliegen wurden 3.350 aktenmäßig erfasst, was einem Anstieg von über 10 Prozent der schriftlichen Überprüfungen gegenüber 2011 entspricht. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 37 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 20 Prozent und 8 Prozent Fragen zu Kosten die größten Bereiche. [...]"

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Quelle: Rathauskorrespondenz vom 28.06.2013

"Will man vermeiden, dass nach einem Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz fremde Sachwalter Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen, dann sollte man eine Vorsorgevollmacht in medizinischen Belangen errichten.

„Die Möglichkeit der Selbstbestimmung nehmen viele Patienten nur in Form von Beschwerden und Klagen nach Behandlungen wahr, wenn diese nicht zufriedenstellend verlaufen sind“, bedauert Dr. Maria Kletecka-Pulker, stv. Leiterin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, Wien. Die Möglichkeiten im Vorfeld – nämlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – werden wenig genützt. An den Ärzten liege es, ihre Patienten auf diese Instrumente aufmerksam zu machen.

Akzeptieren und informieren

Jeder mündige Patient hat das Recht auf Selbstbestimmung. Diese beinhaltet auch das Recht auf „Unvernunft“. Kletecka-Pulker: „Ein Patient hat, sofern er einsichts- und urteilsfähig ist, das Recht, jede – auch lebensnotwendige – medizinische Maßnahme abzulehnen.“ Dieses Selbstbestimmungsrecht betrifft nicht nur medizinische Behandlungen im engeren Sinn, sondern auch die Entscheidung über eine lebenserhaltende Basisversorgung wie z.B. künstliche Ernährung.

„Der Gesetzgeber legt eindeutig fest, dass das Patientenselbstbestimmungsrecht Vorrang gegenüber der Fürsorgepflicht hat“, so Kletecka-Pulker. „Lediglich in medizinischen Notfällen kann eine lebensrettende Maßnahme ohne Willen des Patienten erfolgen, aber auch nur dann, wenn nicht genügend Zeit vorhanden ist, um einen möglichen gesetzlichen Vertreter zu kontaktieren oder zu beantragen.“

Ärzten fällt es oft schwer, damit umzugehen, wenn Patienten Entscheidungen treffen, die aus ärztlicher Sicht „unvernünftig“ sind. Die richtige Vorgehensweise ist: „Erstens die Entscheidung zu akzeptieren, zweitens den Patienten über alle eventuell daraus resultierenden Folgen umfassend zu informieren.“ [...]"

Quelle: Pressegespräch „Das Wissen um den Schmerz: Von präventiv bis palliativ“, 11. ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 13.05.2013

Rezension:
"[...] Der Neurologe und Professor für Palliativmedizin wünscht sich, dass die Menschen über ihre Ängste und Wünsche beim Sterben miteinander sprechen. Erst das macht die medizinische, psychosoziale und spirituelle Begleitung in der letzten Phase des Lebens möglich. Immerhin hat Borasio durchsetzen können, dass Palliativmedizin in die deutsche Studienordnung der Medizin aufgenommen wurde, und er hatte Erfolg mit seinem Engagement für ein Gesetz über Patientenverfügungen. Auch zu Hirntod, Morphiumgaben und Sterbebegleitung hat Borasio Wichtiges zu sagen. Beeindruckend ist, wie einfühlsam, sachlich und tabulos er schreibt. [...]"

Uta Altmann

Die gesamte Rezension finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: wissenschaft.de - Buchtipps 15.05.2012

"Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft in Wien (5., Schönbrunner Straße 108) feiert heuer ihr 20-jähriges Jubiläum [...]

Die Pionierarbeit als erster Wiener Patientenanwalt leistete Hon Prof. Viktor Pickl (+2001). Ebenso wie Pickl kam auch sein Nachfolger Walter Dohr (+2008) aus der Volksanwaltschaft zur Wiener Patientenanwaltschaft (kurz WPA). Derzeit leitet Hon. Prof. Konrad Brustbauer, Vzpräs. der OGH i. R., die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (kurz WPPA) – so heißt die Einrichtung nach der Zusammenlegung mit der damaligen Pflegeombudsstelle ab 2007. Das Team der WPPA ist multiprofessionell zusammengesetzt und besteht aus neun JuristInnen, einer Sozialarbeiterin, zwei diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern (Oberinnen), zwei VerwaltungsfachbeamtInnen, sieben Bürokauffrauen und einer Bürogehilfin. Ursprünglich waren es nur acht MitarbeiterInnen, die vor 20 Jahren begannen, jetzt sind wegen zusätzlicher Aufgaben und des großen Vertrauens der PatientInnen bereits neunzehn Frauen und – einschließlich des Pflege- und PatientInnenanwaltes - drei Männer in der WPPA beschäftigt

"Die KollegInnen führen - meist aufgrund von Beschwerden oder Anliegen von PatientInnen oder deren Angehörigen - Erhebungen durch, beurteilen Sachverhalte, beraten PatientInnen, bereiten Entschädigungen vor, beglaubigen Patientenverfügungen, verrichten Kanzleiarbeiten oder sorgen für die erforderlichen Büroressourcen vor. Nur die hohe Motivation und das Engagement aller zusammen bewirkt unsere patientInnenorientierte Arbeit und unsere Erfolge", lobt Brustbauer sein Team.

Bilanz der 20-jährigen Tätigkeit für die Patientinnen und Patienten

Von 1992 bis zum 1. Quartal 2012 hatten die WPA bzw. die spätere WPPA insgesamt 169.409 Kundinnen- und Kundenkontakte, woraus 35.576 Aktenvorgänge resultierten, weil weitere Erhebungen oder Erledigungen im Zusammenhang mit Beschwerden oder sonstigen Anliegen und Hilfeersuchen erforderlich waren. ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 08.05.2012

"Rezension:
Noch vor 50 Jahren war der Arzt medizinisch gesehen oft hilflos, aber er kümmerte sich um die Kranken, erinnert uns Michael de Ridder. Doch mit dem plötzlichen Aufstieg pharmakologischer und medizintechnischer Interventionsmöglichkeiten haben die Mediziner den Menschen aus dem Blick verloren – und das Sterben erst recht. Die Medizin wurde, vor allem am Lebensende, „wissenschaftlich“ und inhuman.

Dagegen setzt der Berliner Notfallarzt sein eindringliches Plädoyer für Selbstbestimmung und Fürsorge am Ende des Lebens. Jeder, der nachdenkt über eine Patientenverfügung, künstliche Lebensverlängerung, „Sterbehilfe“, Schmerzen und das sogenannte medizinisch Mögliche, sollte dieses Buch lesen. Es hilft sehr bei der Bildung einer eigenen Meinung und beim Handeln in diesem heftig umstrittenen Lebensfeld.

Mit ergreifenden, teils auch schockierenden Beispielen aus seiner ärztlichen Praxis beleuchtet der Autor die Auswirkungen einer missverstandenen ärztlichen Ethik, die den Erhalt des Lebens, meist reduziert auf die bloßen Körperfunktionen, um jeden Preis fordert: Der Mensch bleibt dabei oft auf der Strecke. Mit den sachlichen Betrachtungen zum „Fiasko der Schmerztherapie“ in Deutschland, zum „sogenannten Wachkoma“, zum „Wert der Palliativmedizin“ und zur „Selbstbestimmung am Lebensende“ sucht der Autor nach dem „Auftrag der Medizin am Lebensende“.

Auch wenn de Ridder bei vielen Halbgöttern in Weiß anecken wird, ist sein Standpunkt überzeugend, weil er strikt vom leidenden oder sterbenden Menschen her argumentiert."

Michael Zick

Autor: Michael de Ridder
Verlag: Deutsche Verlags-Anstalt, München 2010
Seiten: 320 S.
Preis: € 19,95
ISBN: 978–3–421–04419–8 ...
Quelle: wissenschaft.de Newsletter vom 15.01.2011

Zitat:
"Reanimation ablehnen? Die Juristin Monika Ploier kämpft um Patientenrechte, Berthold Petutschnigg zeigt Grenzen der Selbstbestimmung auf. Karin Pollack sprach mit der Medizinrechtsexpertin Monika Ploier und dem Arzt Berthold Petutschnigg über die Patientenverfügung [...]"

Mehr unter www.derstandard.at/gesundheit ...
Quelle: DER STANDARD, Printausgabe, 27.10.2008


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