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244 News gefunden


»21. Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 195/2023, wird wie folgt geändert: [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024

»24. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/2023, wird wie folgt geändert: [...]«

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024

»195. Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztekammergesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Ärztegesetzes 1998

Das Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2023, wird wie folgt geändert: [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 1/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 02.01.2024

»267. Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch geändert wird [...]«

Den gesamten Text finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 125/2023

Zitat: orf.at 01. August 2023, 6.10 Uhr

"[...] Damit werden Kinder-Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglicht, zudem können PVEs auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: orf.at 01. August 2023, 6.10 Uhr

Reformschritte wollen psychosoziale Versorgung unterstützen, bringen jedoch keine Verbesserungen der angespannten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsrealität

Wien (OTS) - Die aktuell vorgestellten Sofortmaßnahmen im Gesundheitsreformpaket versprechen Änderungen im Bereich der Kassenstellen, der Prävention der Gesundheitsförderung, der Digitalisierung, des Gesundheitssystems und dem Ausbau der psychosozialen Versorgung. Hier wird die Förderung von Kassenstellen durch finanzielle Anreize in den Gebieten Allgemeinmedizin, Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde gestützt, ebenso sollen die Digitalisierung des Gesundheitssystems, Prävention und Vorsorgeprogramme vorangetrieben werden. Im Bereich des Ausbaus der psychosozialen Versorgung wird eine Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Sozialversicherungsgesetz ebenso wie eine Verlängerung des Projekts „Gesund aus der Krise“ benannt, sowie eine Novelle des Psychotherapiegesetzes in dessen Verlauf eine Akademisierung der Ausbildung als Reformschritt hervorgehoben wird. Abgesehen davon, dass der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung nicht durch einen Mangel an Psychotherapeut:innen begründet ist, sondern vielmehr an einer (immer noch) fehlenden durchgehenden Kassenfinanzierung von Psychotherapie scheitert, so lässt aus Sicht der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie das vorgelegte Maßnahmenpaket wichtige Reformschritte vermissen.

Trotz des lange bekannten und vielfach kommunizierten Mangels in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, findet sich das Fach der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht unter den Fächern, die mit Anreizen für vergünstigte Bedingungen im Bereich der Kassenstellen gefördert werden. Die notwendige Förderung von Lehrpraxen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde ebenso wenig aufgegriffen wie Überlegungen zur Vergrößerung des Fachärzt:innenangebots etwa durch die geförderte Finanzierung ...
Quelle: OTS0062, 26. Juli 2023, 12:13

"19. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung von Teilen des § 140 Abs. 3 des Ärztegesetzes 1998 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2022, wird kundgemacht: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 40/2023 vom 22. März 2023

"285. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die eHealth-Verordnung geändert wird (eHealth-Verordnungsnovelle Affenpocken)

Auf Grund des § 28 Abs. 2a Z 2 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2022, wird verordnet: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 112/2022 vom 21. Juli 2022

"261. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Z 5 des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 254/2021, wird verordnet: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 102/2022 vom 1. Juli 2022

"91. Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 102/2022 vom 1. Juli 2022


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