Definition
	Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vorbereitet.
	
	Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut*innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen Psychotherapeut*innen supervidiert werden.
	Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)  
	Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
Inhalt und Umfang
| Theorie | 300 Stunden | 
| Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung | 60 | 
| Methodik und Technik | 100 | 
| Persönlichkeits- und Interaktionstheorien | 50 | 
| psychotherapeutische Literatur | 40 | 
| Schwerpunktbildung je nach Methode | 50 | 
| Praxis | 550 Stunden | 
| Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung | 200 | 
| Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen | 550 | 
| Praktikumssupervision | 30 | 
| Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen | 600 | 
| Praxissupervision | 120 | 
	Kosten    
	Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
	Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
	 Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
 Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
	 Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum
 Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum