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Die berufliche Tätigkeit eines Arztes/ einer Ärztin setzt sich zusammen aus:

- Prävention (Vorbeugung)
- Diagnose (Erkennung)
- Therapie (Behandlung)
- Nachsorge.

Als Arzt für Allgemeinmedizin („Praktischer Arzt“) darf tätig sein, wer ein abgeschlossenes Medizinstudium und 3 Jahre Turnus vorweisen kann (siehe auch: Ausbildung).
Fachärzte und Fachärztinnen haben eine weitere Ausbildung in einem medizinischen Fachgebiet absolviert.


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