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Vertragsärzt*innen können Leistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden, direkt mit dieser verrechnen. Manche Kassen stellen ihren Patient*innen einen Selbstbehalt in Rechnung.

Bei Wahlärzt*innen bezahlt der*die Patient*in das Honorar vorerst selbst, reicht dann die Honorarnote plus Zahlungsbestätigung bei der eigenen Krankenkasse ein und bekommt dann (je nach Regelung der Kasse) einen Teilbetrag rückerstattet. Da die einzelnen Krankenkassen verschiedene Tarifsätze haben, fallen diese rückerstatteten Beträge unterschiedlich hoch aus.

Seit 1.7.2024 wird die Kostenerstattung bei ÖGK, BVAEB und SVS direkt von den Wahlärzt*innen eingereicht. Diese Regelung gilt für Wahlärzt*innen, die mehr als 300 unterschiedliche Patient*innen im Jahr betreuen.
Für Patient*innen von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.



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