Ärzte/Ärztinnen können sowohl in freier Praxis arbeiten als auch im institutionellen Bereich (z. B. Krankenanstalten). Ärzte/Ärztinnen in freier Praxis können mit den verschiedenen Krankenkassen einen Vertrag abschließen. Die Behandlung der Patienten/Patientinnen dieser Kassen wird dann direkt mit den Kassen verrechnet. Weiters gibt es sogenannte „Wahlärzte/Wahlärztinnen“. Das sind: a) Ärzte/Ärztinnen, die eine eigene Praxis haben, aber keinen Vertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen haben. b) Ärzte/Ärztinnen, die z.B. mit kleineren Kassen Verträge haben, aber mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WrGKK) nicht. Ein Patient/eine Patientin, der/die bei der WrGKK versichert ist, kann diese Ärztin/diesen Arzt als Wahlärztin/Wahlarzt nehmen, ist also dort Privatpatient/in. Der/die Privatpatient/in muss das Arzthonorar vorerst selbst bezahlen und bekommt dieses bei Einreichung teilweise von seiner Krankenkasse rückerstattet. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kosten vor der Behandlung abgeklärt werden.