Inhalt:
Die Rechtsmedizin/Gerichtsmedizin befasst sich mit der Erhebung und Interpretation strafrechtlich relevanter Zusammenhänge mittels medizinischer bzw. naturwissenschaftlicher Methoden und bereitet ihre Erkenntnisse zur Anwendung durch die Justiz bzw. Ermittlungsbehörden auf. Wesentlichste Teilbereiche sind das Obduktionswesen, die Forensische Anthropologie, die Klinische Rechtsmedizin, die Forensische Toxikologie und die Forensische Molekularbiologie.