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"Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, hat den Ministerrat passiert. Am 1. Jänner 2013 wird es in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium. Zum ursprünglichen Entwurf gab es kaum Änderungen: Schönheits-OPs sind künftig bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden, und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.

Die Eckpunkte: In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patienten vorliegt sowie eine zusätzliche Wartefrist von mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.

Ästhetische Eingriffe mehr Fachdisziplinen erlaubt

Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind.
Zur Erbringung dieses Nachweises haben Allgemeinmediziner noch bis 1. Juli 2013 Zeit.

Klarheit für Patienten

Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt [...]"

APA /IS, springermedizin.at
© 2012 Springer-Verlag GmbH,

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.springermedizin.at/artikel/28729-schoenheitsopera...
Quelle: springermedizin.at Newsletter 14.06.2012


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