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"3. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014, wird wie folgt geändert:

1. (Grundsatzbestimmung) In § 2 Abs. 1 Z 5 wird der abschließende Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, folgende Z 6 wird angefügt:

„6. militärische Krankenanstalten, das sind vom Bund betriebene Krankenanstalten, die in unmittelbarem und überwiegendem Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des Bundesheeres gemäß § 2 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, stehen.“

2. (Grundsatzbestimmung) In § 2 Abs. 2 lit. e wird der abschließende Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, folgende lit. f wird angefügt:

„f) medizinische Versorgungseinrichtungen in Betreuungseinrichtungen gemäß § 1 Z 5 des Grundversorgungsgesetzes-Bund 2005, BGBl. Nr. 405/1991, für Asylwerber.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_3/B...
Quelle: 32. Newsletter der BGBl. - Redaktion 24.02.2016


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