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"[...] (LK) Vor kurzem trat die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes in Kraft. Sie brachte wesentliche Neuerungen [...]

- Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre.
- Bei Erneuerung genügt ein ärztliches Gespräch, ein Jurist nicht mehr zwingend notwendig.
- Schaffung der Möglichkeit der Abspeicherung im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA – voraussichtlich im Jahr 2020) [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&n...
Quelle: Newsletter des Landes Salzburg 01. März 2019


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