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News > OGH-Beschluss stellt fest: Ernährungs-Beratung und -Therapie bei Erkrankungen ausschließlich durch Diaetologen und Ärzte

Wien (OTS) - Der OGH hat in seinem Beschluss die Abweisung eines Antrages eines Ernährungstrainings-Institutes gegen den Verband der Diaetologen Österreichs auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigt und auf die gesetzlich festgelegten Kompetenzen der Diaetologen verwiesen. Diaetologen sind die einzige Berufsgruppe im Bereich der Ernährungsberatung, die neben Ärzten und auf ärztliche Anordnung kranke und krankheitsverdächtige Menschen (z.B. bei Diabetes, Krebs, Adipositas u.a. Krankheiten) ernährungstherapeutisch beraten und behandeln darf.

In seinem Beschluss vom 29. Jänner 2019 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den "außerordentlichen Revisionsrekurs" eines Ernährungstrainings-Institutes, welches im März 2018 beim Handelsgericht Wien gegen den Verband der Diaetologen Österreichs einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (verbunden mit einer Unterlassungsklage) eingebracht hatte, zurückgewiesen. Der OGH hat damit, in letzter Instanz, den Beschluss des Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) vom 26. Juni 2018 bestätigt: Darin hatte das OLG Wien entschieden, dass die verbreitete Behauptung des Verbandes der Diaetologen Österreichs, "dass Ernährungstraining im Zusammenhang mit Krankheiten verboten ist und in diesen Fällen die Ernährungsberatung den Diaetologen vorbehalten ist", richtig ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt damit, letztgültig, den Beschluss des Oberlandesgericht Wien (OLG Wien), das in seinem Beschluss bereits das Handelsgericht Wien in seiner Abweisung des Antrages auf Erlassung der einstweiligen Verfügung bestätigt hat.

"Diese Entscheidung des OGH ist sehr wichtig für uns, verschafft sie doch den kranken und krankheitsverdächtigen Menschen Klarheit und Orientierung im Sinne der PatientInnensicherheit. DiaetologInnen sind als gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf die einzige Berufsgruppe im Bereich der Ernährungs-Beratung und -Therapie, die aufgrund von Ausbildung und Kompetenz in das öffentliche Gesundheitsberufe-Register eingetragen ist. Denn nur wer die entsprechende Qualifikation hat, wird in das Gesundheitsberufe-Register aufgenommen. Der Gesetzgeber hat mit dem Register ein Qualitäts-Siegel für Gesundheitsberufe in Österreich geschaffen im Sinne des KonsumentInnen- und PatientInnenschutzes. Die Sicherheit, von qualifizierten Personen betreut zu werden, ist vor allem im freiberuflichen Bereich wichtig", so Prof. Andrea Hofbauer, Präsidentin des Verbandes der Diaetologen Österreichs.

Welche Berufsgruppen sind im Gesundheitsberufe-Register vertreten?

Das Gesundheitsberufe-Register umfasst die Angehörigen der gehobenen Medizinisch-Technischen-Dienste (MTD), das sind:
Biomedizinische AnalytikerInnen, DiaetologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, OrthoptistInnen, PhysiotherapeutInnen, Radiologie-TechnologInnen, sowie die Gesundheits-und Krankenpflege-Berufe.

Wer darf Ernährungsberatung an gesunden Personen durchführen?

Die Berufsgruppe der DiaetologInnen sowie jene der Ernährungswissenschafter (gemäß § 119 Gewerbeordnung) ist befugt, gesunde Personen bzw. Personengruppen zu beraten und individuelle Gesundheitsförderung und Prävention durchzuführen.

Ernährungsberatung bei Erkrankungen laut Gesetzgeber ausschließlich durch Diaetologen

Liegt jedoch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Erkrankung vor wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Krebs, Unverträglichkeiten, Allergien uva., dann ist eine ernährungsmedizinische bzw. diaetologische Intervention notwendig. Diese darf laut Gesetzgeber im Sinne der PatientInnensicherheit ausschließlich durch DiaetologInnen in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten durchgeführt werden. Keine andere Berufsgruppe im Bereich der Ernährungsberatung hat die Qualifikation und gesetzliche Genehmigung dazu.

Hohe gesetzliche Anforderungen an DiaetologInnen: Ausbildung, Registrierung, lebenslange Fortbildung

Die Qualität der Berufsausübung von DiaetologInnen wird an genau definierte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, welche seit 1. Juli 2018 vom eigens eingerichteten Gesundheitsberufe-Register (bei der Gesundheit Österreich GmbH) überprüft wird. DiaetologInnen werden an Fachhoch-schulen ausgebildet. Das Studium der Diaetologie dauert sechs Semester und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science in Health Studies ab. Diaetologen müssen den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht werden und sich unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse fortbilden, um die Qualität ihrer Berufsausübung nachhaltig zu gewährleisten. Auch DiaetologInnen sind als Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) seit 1. Juli 2018 (bis spätestens 30. Juni 2019) dazu verpflichtet, sich ins Gesund-heitsberufe-Register einzutragen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.

Der Verband der Diaetologen Österreichs ist die offizielle Vertretung der Berufsgruppe. https://www.diaetologen.at

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Elisabeth Mattes
VERBAND DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS
M:+43/0/664/46 522 59
T: +43/1/602 79 60
Grüngasse 9/Top 20, 1050 Wien
office@diaetologen.at
www.diaetologen.at

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190415_OTS0050/ogh...
Quelle: OTS0050, 15. April 2019, 10:16


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