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"Bregenz (VLK) – Erleichterungen, konkret eine Befreiung von der Testpflicht, gab es bislang nur für Genesene und Personen mit einem Nachweis über neutralisierende Antikörper. Dieser Neutralisationstest ist äußerst aufwändig und wird in Vorarlberg nicht angeboten. Ab sofort können zum Nachweis des Infektionschutzes auch andere, weniger aufwändige Antikörpertests herangezogen werden, die in mehreren Labors in Vorarlberg möglich sind [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-63675.html
Quelle: Vorarlberger Landeskorrespondenz 26.3.2021 15:16 Uhr


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